
Ein landesweiter Schritt gegen Lärmbelästigung gibt einem Kollegen, der das Thema verfolgt, gemeinsamen Kontext.

Schweiz: Landesweites Böller-Verbot kommt Handlungsfluss und Kernfakten
Das Schweizer Parlament hat sich auf ein landesweites Verbot von Böllern und anderen besonders lauten Feuerwerkskörpern geeinigt. Der Ständerat verabschiedete am 3. Juni 2026 die entsprechenden Gesetzesänderungen als Zweitrat, ohne dass es Differenzen zwischen National- und Ständerat gab. Ziel ist es, die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» teilweise zu entschärfen, indem vor allem Knallkörper verboten werden, die ausschliesslich Lärm erzeugen.
Verboten werden sollen Feuerwerkskörper, die lediglich der Knallerzeugung dienen. Dazu zählen unter anderem Knallerbsen, Tischbomben und andere kleine, laute Gegenstände. Die Einfuhr von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tortenfontänen wird auf 2,5 Kilogramm pro Person und Tag begrenzt. Andere Formen des Feuerwerks, die visuelle Effekte erzeugen, bleiben erlaubt.
Zugestanden wurde nicht: eine strengere Ausweispflicht oder eine kantonale Bewilligungspflicht für gefährliches Feuerwerk. Damit setzt das Parlament vor allem auf die Reduktion von Lärmbelästigung, nicht auf eine umfassende Kontrolle. Die Massnahmen gelten schweizweit und markieren einen Kompromiss zwischen Sicherheitsbedenken und kulturellen Gewohnheiten.
Fakten
- Am 3. Juni 2026 stimmte der Schweizer Ständerat für ein landesweites Verbot von Böllern und Knallkörpern.
- Das Verbot betrifft Feuerwerkskörper, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen.
- Die Einfuhr von Kleinfeuerwerk wird auf 2,5 Kilogramm pro Person und Tag begrenzt.
- Keine Verschärfung der Ausweispflicht oder kantonale Bewilligungspflicht für Feuerwerk wurde beschlossen.
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