
Die Strafminderung gibt einem Kollegen, der den Immobilienmarkt verfolgt, etwas gemeinsamen Kontext.

Vonovia-Tochter: Bußgeld auf 900.000 € gekürzt Handlungsfluss und Kernfakten
Das Landgericht Berlin hat die Bußgeldstrafe gegen die Vonovia-Tochter Deutsche Wohnen im Zusammenhang mit einem Datenschutzverstoß von ursprünglich 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro reduziert. Der Streit bezog sich auf die unzureichende Löschung von Mieterdaten zwischen 2018 und 2019, darunter Identitätsnachweise und Zahlungsinformationen. Obwohl das Gericht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung bestätigte, hielt es die ursprüngliche Strafsumme für unverhältnismäßig, da das Unternehmen kooperativ war und Maßnahmen zur Verbesserung seines Datensystems ergriffen hatte.
Das Verfahren hatte eine lange Vorgeschichte: Nach einer Aufhebung des Bußgeldbescheids 2021 ging der Fall über das Kammergericht Berlin bis zum Europäischen Gerichtshof, der klärte, dass Bußgelder auch ohne individuelle Schuld eines Managements verhängt werden dürfen, sofern der Verstoß schuldhaft war. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt 7,3 Millionen Euro gefordert, während Deutsche Wohnen auf Freispruch pochte und auf steuerliche und geldwäscherelevante Speichergründe verwies.
Trotz der Strafminderung bleibt die Vonovia-Aktie an der Börse unter Druck. Sie notiert weiter unter 20,00 Euro, belastet durch steigende Zinsen, höhere Finanzierungskosten und Unsicherheiten bei Immobilienbewertungen. Auch die hohe Dividendenrendite von 6,0 Prozent kann daran nichts ändern. Die Entscheidung wird daher als positiver, aber marginaler Faktor eingestuft – kein Impuls für eine Trendwende.
Fakten
- Das Landgericht Berlin hat das Bußgeld gegen Deutsche Wohnen von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro reduziert.
- Der Datenschutzstreit betraf die nicht ordnungsgemäße Löschung von Mieterdaten zwischen Mai 2018 und März 2019.
- Das Gericht bestätigte einen Verstoß gegen die DSGVO, hielt die ursprüngliche Strafe aber für unverhältnismäßig.
- Deutsche Wohnen hatte auf Freispruch argumentiert, die Staatsanwaltschaft forderte 7,3 Millionen Euro.
- Die Vonovia-Aktie notiert weiter unter 20,00 Euro und bleibt von Zinsentwicklung und Bewertungsunsicherheit belastet.
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