
Die Entscheidung gibt einem Kollegen, der Datenschutzdebatten im Immobiliensektor verfolgt, etwas gemeinsamen Kontext.

Bußgeld gegen Deutsche Wohnen deutlich reduziert Handlungsfluss und Kernfakten
Das Berliner Landgericht hat ein Bußgeld gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen von ursprünglich 14,5 Millionen auf 900.000 Euro reduziert. Der Verstoß betraf die nicht ordnungsgemäße Löschung personenbezogener Mieterdaten zwischen Mai 2018 und März 2019. Die Datenschutzbehörde hatte argumentiert, Identitätsnachweise und Zahlungsinformationen seien nach Vertragsbeginn nicht mehr erforderlich gewesen und hätten gelöscht werden müssen. Bei Stichproben wurden 15 Fälle festgestellt.
Das Gericht anerkannte einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), hielt die ursprüngliche Strafe aber für unverhältnismäßig. Ausschlaggebend war die kooperative Haltung des Unternehmens und die Einleitung eines IT-Projekts zur Schaffung eines konformen Systems. Allerdings hätte die Umsetzung schneller erfolgen können.
Zuvor hatte das Landgericht 2021 das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, da die Behörde keine verantwortliche Person benannt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass Unternehmen auch ohne Schuld einer Einzelperson bestraft werden können – wenn der Verstoß schuldhaft ist. Die Staatsanwaltschaft forderte 7,3 Millionen Euro, das Unternehmen plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fakten
- Das Berliner Landgericht reduzierte das Bußgeld gegen Deutsche Wohnen von 14,5 Millionen auf 900.000 Euro.
- Der Verstoß betraf die nicht ordnungsgemäße Löschung von Mieterdaten zwischen Mai 2018 und März 2019.
- Die Datenschutzbehörde hatte 2019 das Bußgeld wegen Verstoßes gegen die DSGVO verhängt.
- Der Europäische Gerichtshof entschied 2023, dass Unternehmen auch ohne Schuld einer Einzelperson bestraft werden können.
- Die Staatsanwaltschaft forderte 7,3 Millionen Euro, das Unternehmen plädierte auf Freispruch.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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